Fachanwalt für Abfindung in Frankfurt & Kriftel
Im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Kündigung steht Ihnen möglicherweise eine Abfindung zu. Diese außerordentliche Zahlung erhalten Sie als Entschädigung, da Sie den Arbeitsplatz verloren haben. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht hilft Ihnen bei den Verhandlungen. Unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen, die im Sozialplan oder im Tarifvertrag festgelegt sind, haben die meisten Arbeitnehmer keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine Abfindung.
Allerdings ist laut §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz ein Vergleichsschluss möglich. Andreas Wirz bespricht die Möglichkeiten mit Ihnen und handelt vor dem Arbeitsgericht eine Abfindung für Sie aus.