Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator für Arbeitsrecht in Flörsheim


Die Stadt Flörsheim liegt nahe bei Rüsselsheim in der Metropolregion Rhein-Main, zwischen Frankfurt und Wiesbaden. Wenn Sie in Flörsheim im Main-Taunus-Kreis wohnen, steht Ihnen die Fachanwaltskanzlei Wirz für arbeitsrechtliche Fragen zur Verfügung.

Im Leben der Deutschen spielt die Arbeit eine Hauptrolle. Trotzdem glauben viele, dass sie nur in Ausnahmefällen eine juristische Beratung im Zusammenhang mit ihrer Arbeit benötigen. Tatsächlich kommt es jedoch im Berufsleben oft zu Problemen, bei denen Ihnen unsere Kanzlei am Standort Kriftel oder Schwanheim weiterhelfen kann.

Unser Fachanwalt Wirz informiert Sie auf Anfrage über die aktuellen Regelungen, die sich immer wieder ändern. Um so schwieriger ist es für Laien, sich in den Themenbereichen Abmahnung, Kündigungsschutz, Abfindung usw. zurechtzufinden. Auch private Erledigungen am Arbeitsplatz können zu Schwierigkeiten mit dem Chef führen. Gerade weil die gesetzlichen Vorgaben einen gewissen Freiraum lassen, kommt es oft zu Missverständnissen oder Ärger zwischen Chef und Mitarbeitern.

Arbeitsrecht in Flörsheim – unsere Hilfestellung


Mit unserer Spezialisierung auf Arbeitsrecht beantworten wir Ihre Fragen und helfen ggf. bei einer außergerichtlichen Einigung und begleiten Sie bei dem Weg vors Gericht. Viele Fälle lassen sich bereits durch eine umfassende juristische Beratung klären. Hierfür wenden Sie sich an unser erfahrenes Team.

Unsere renommierte Kanzlei für Arbeitsrecht in Kriftel nahe Flörsheim hat es unter anderem mit befristeten Arbeitsverträgen, mündlichen Absprachen und vielen anderen Angelegenheiten zu tun. Grundsätzlich ist es für die Beteiligten sinnvoll, die vertraglichen Bestimmungen schriftlich festzuhalten. Ansonsten können die individuellen Vereinbarungen unwirksam sein. Eine vermeintliche Sicherheit hilft niemandem.

Mündliche Arbeitsverträge haben zwar einen gewissen Bestand, doch das Arbeitsverhältnis muss nachweisbar sein. Diese wichtige Nachweispflicht bezieht sich auf die wichtigsten Bedingungen des Vertrags, beispielsweise Arbeitsort, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubsregelung und kurze Tätigkeitsbeschreibung. Grundsätzlich sollte ein solcher Arbeitsvertrag innerhalb des ersten Monats in Schriftform vorliegen. Falls Sie wegen bestimmter Formulierungen unsicher sind, beraten wir Sie auch hierzu.

Internetnutzung am Arbeitsplatz

Das Arbeitsrecht gibt eine grundsätzliche Regelung zum Arbeiten und für die private Nutzung von digitalen Geräten vor. Einige Arbeitgeber handhaben Internet und soziale Medien relativ locker und erlauben es ihren Mitarbeitern, private Mails zu lesen und sich bei Facebook und Twitter zu informieren. Andere Chefs verbieten es ihren Angestellten, zu surfen. Sie lassen lediglich wichtige private Anrufe zu. Grundsätzlich gilt ein Verbot der privaten Internet-Nutzung. Das hängt mit der arbeitsrechtlichen Verpflichtung der Angestellten zusammen, dass sie die Geräte am Arbeitsplatz ausschließlich für dienstliche Zwecke nutzen dürfen. Dieses Verbot gilt auch für die digitalen Geräte, die den Mitarbeitern gehören.

Arbeitsrecht Flörsheim: Abmahnung – ein schwieriges Thema


Mit Ihren Fragen zum Arbeitsrecht in Flörsheim sind Sie bei der Fachanwaltskanzlei Wirz richtig. Unsere juristische Beratung hilft Ihnen dabei, die erlaubten Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Abmahnung genauer kennenzulernen. Wenn ein Angestellter schwerwiegend gegen eine arbeitsgesetzliche Pflicht verstößt, kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Diese ist eine Art Vorstufe zur Kündigung aufgrund eines Fehlverhaltens vom Mitarbeiter. Ohne vorherige Abmahnung darf der Arbeitgeber grundsätzlich keine Kündigung aussprechen.

Das heißt, dass die Abmahnung für den Arbeitnehmer eine Warnung, aber auch eine Chance darstellt. Der Betroffene sollte vorsichtig sein, keinen weiteren Fehler begehen und ein vertragswidriges Verhalten vermeiden. Wir helfen Ihnen beim Thema Abmahnung weiter, ob Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Rat suchen. Für Arbeitgeber ist ebenfalls ein korrektes Verhalten wichtig, zudem sollte die Abmahnung schriftlich vorliegen und konkret formuliert sein. Eine klare Begründung ist notwendig, was bedeutet, dass der einfache Hinweis auf „vertragswidriges Verhalten“ nicht ausreicht. In dem Schreiben müssen außerdem die möglichen Konsequenzen dargelegt werden, beispielsweise die Kündigung im Wiederholungsfall.

Die Abmahnung muss verhältnismäßig sein. Das heißt, dass diese Reaktion des Arbeitgebers nicht übertrieben sein darf. Bei einem kleinen Verstoß reicht meistens ein Hinweis oder eine Verwarnung aus.

Ebenfalls wichtig: Bei einer unberechtigten oder lange zurückliegenden Abmahnung wird diese aus der Personalakte entfernt. Ansonsten verschlechtern sich womöglich die Karrierechancen durch einen einzigen Fehltritt. Gerne unterstützen wir Sie dabei, einen groben Verstoß von kleinen Bagatellen zu unterscheiden. Auch das Betriebsklima und das Verhältnis zwischen dem betroffenen Mitarbeiter und dem Chef sind bei der richtigen Reaktion auf ein Fehlverhalten zu berücksichtigen.

In unserer Kanzlei für Arbeitsrecht erhalten Sie eine zielorientierte und verständnisvolle Beratung. Wir konzentrieren uns auf Ihren Fall und besprechen die Möglichkeiten. In vielen Fällen ist eine Einigung möglich, die Ihnen den Weg vors Gericht erspart.

Suchen Sie uns in unserer Kanzlei in Schwanheim oder Kriftel auf: Beide Standorte sind von Flörsheim aus gut erreichbar.