Fachanwalt für Abmahnung in Frankfurt & Kriftel


Viele Arbeitnehmer sehen die Abmahnung als ersten Schritt zur Kündigung an. Doch bei einer detaillierten Überprüfung lohnt sich oft eine schriftliche Gegendarstellung. In unserer Kanzlei für Arbeitsrecht erhalten Sie eine fundierte Unterstützung bei der Angelegenheit. Wenn die Abmahnung unberechtigt war, muss der Arbeitgeber sie zurücknehmen und aus der Personalakte entfernen. Dieser Schritt kann sich lohnen, gerade wenn Sie sich nach der ersten Abmahnung bei der Arbeit bewähren möchten. So überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber gleich in doppelter Hinsicht.