Fachanwalt bei Aufhebungsvertrag in Frankfurt & Kriftel


Einige Arbeitgeber entwerfen einen Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis beendet. Bevor Sie diesen Vertrag unterschreiben, sollten Sie unsere Kanzlei kontaktieren. Auch wenn Sie den Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben haben, beispielsweise weil Sie eine Abfindung erhalten sollen, ist es noch nicht zu spät. Bei einer Prüfung stellen wir fest, ob der vorgelegte Aufhebungsvertrag dem geltenden Recht entspricht oder ungültig ist. Im Anschluss beraten wir Sie im Detail zu den Möglichkeiten und finden eine geeignete Lösung, die Ihre aktuelle Situation verbessert.