Fachanwalt bei Verdachtskündigung in Frankfurt & Kriftel
Ihr Arbeitgeber hat eine Verdachtskündigung ausgesprochen, weil er vermutet, dass Sie eine strafbare Handlung begangen haben? Möglicherweise fühlt er sich ausspioniert oder er hat den Verdacht, dass Sie etwas aus dem Betrieb gestohlen haben. Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns alle Fakten zu diesem Fall mit. Wir prüfen, ob sich der Arbeitgeber ausreichend mit der Aufklärung des Verdachtsfalls beschäftigt hat, denn nur dann ist die Verdachtskündigung rechtmäßig. Mit der detaillierten Überprüfung können wir Ihnen dabei helfen, die Kündigung rückgängig zu machen.